§ 1 Kenntnisnahme
Jeder Teilnehmer des Trainings muss vor der Teilnahme am Training die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen und bestätigen.
§ 2 Kursgebühr
Die Preise sind Bruttopreise. Nach Kauf einer Karte oder eines Kurses ist ein nachträglicher Rücktritt bzw. eine Erstattung der Kurs- bzw. Kartengebühr nur mit triftigen Grund möglich. Bei Rückbuchen mit nachvollziehbarem Grund fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,-Euro (Netto) an. Gleichfalls fallen Bearbeitungsgebühren an bei nachträglichem Ausstellen von Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Teilnahmebestätigungen. Diese belaufen sich ebenfalls in Höhe von 5,- Euro (Netto). Die Preisangaben und Leistungen sind vorbehaltlich Druckfehler, Irrtümer und Änderungen zu sehen. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Kontodaten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit innerhalb von 12 Wochen seine Stunden abzutrainieren, anderenfalls verfallen die Stunden.
§ 3 Fehlstunden
Rechtzeitige (am Vorabend bis 18 Uhr ) über den Kundenbereich getätigte Absage bei Nichtteilnahme, anderenfalls zähle ich die Kursstunde als teilgenommen (Ausnahme bei Erkrankung der Mutter oder des Kindes). Bei allen Sportkursen stehen den Teilnehmerinnen jeweils 2 Nachholstunden zu. Bei allen Baby-und Kleinkindkursen darf 1 Nachholstunde besucht werden.
§ 5 körperliche Verfassung
Die Angaben zur körperlichen Verfassung im Anamnesebogen müssen der Richtigkeit entsprechen.
§ 6 Sicherheitseinweisung
Jeder Kursteilnehmer muss vor Beginn des Trainings an einer Sicherheitseinweisung/Trainingseinweisung teilnehmen. Im Falle des Kangatraining betrifft dies die Trageberatung, wer nachweislich noch an keiner teilgenommen hat.
§ 7 Haftungsbegrenzungen
a) Die Kursleiterinnen haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Sicherheitseinweisung/Trainingseinweisung oder durch falsche Angaben des Teilnehmers zu seiner körperlichen Verfassung verursacht werden.
b) Sind Sehhilfen/Hörhilfen erforderlich, übernimmt der Kursleiter keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
c) Für Zerstörungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen/Gegenständen wird keine Haftung übernommen, auch nicht, wenn diese Gegenstände in die Obhut des Trainerpersonals gegeben werden.
d) Grundsätzlich haftet die Betreiberin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Eigenverantwortung
Die Teilnahme am Training ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko.
§ 9 salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorliegend ab dem 01.01.2018 als vereinbart.